Eigenheimzulage entfällt ab 2006

Nach dem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 will die neue Bundesregierung die Eigenheimzulage schon zum 1.1.2006 abschaffen. Bauherren und Käufer von Wohneigentum sollten zwar jetzt nicht blindlings zuschlagen. Aber wer sich ernsthaft mit Eigenheimplänen befasst, sollte die Abschaffung berücksichtigen.

Entscheidend für die Gewährung der Eigenheimzulage ist der Termin, an dem der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird oder der Bauantrag eingereicht wird. Dass heißt, ein Abschluss des Kaufvertrages nach dem 1.1.2006 oder eine Einreichung des Bauantrages nach diesem Termin führt dazu, dass Sie keine Eigenheimzulage begehren können. Bei Bauherren gilt der Beginn der Herstellung als maßgeblicher Termin. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die lediglich Bauunterlagen (z. B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, ist es der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Beim Erwerb eines Hauses wird der Besitzübergang in der Regel im notariellen Kaufvertrag festgelegt.

Quelle: www.finanztip.de

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